Massgeblich sei vielmehr, welche Fähigkeiten geprüft werden sollten und welche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit erwartet werden müssten. Die Empfehlungen des Schweizerischen Dienstleistungszentrums für die Berufsbildung könnten höchstens als Orientierungshilfe herangezogen werden. 2.3 Gebot rechtsgleicher Behandlung Der Beschwerdeführer verweist auf eine Verfügung der KMK vom 19. Februar 2015 und verlangt die Gleichbehandlung mit dem damals betroffenen Kandidaten.