Die Zeitzuschläge würden in Relation zur Prüfungsdauer bemessen und höchstens 30 Minuten für vierstündige, 20 Minuten für dreistündige und 15 Minuten für zweistündige Prüfungen betragen. Es handle sich dabei um Obergrenzen, die auch in schweren Fällen Anwendung fänden. In Mathematik werde keine Zeitverlängerung gewährt, da es sich nicht um ein lese- bzw. textintensives Fach handle. Im Vergleich mit den übrigen Prüfungsfächern sei der Anteil zu lesender und zu verfassender Texte gering. Ein Zeitzuschlag würde zu einer Bevorzugung gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten führen.