An den Abschlussprüfungen würden keineswegs Massnahmen zugestanden, die nicht wenigstens auch während des Bildungsgangs vereinbart und in Anspruch genommen worden seien. Nach ihrer Praxis werde bei schriftlichen Prüfungen mit überwiegend lese- bzw. textintensiven Aufgabenstellungen mehr Zeit zugestanden. Nach aktueller Praxis sei dies insbesondere bei Sprachfächern der Fall, daneben beispielsweise auch in Geschichte und Geographie. Die Zeitzuschläge würden in Relation zur Prüfungsdauer bemessen und höchstens 30 Minuten für vierstündige, 20 Minuten für dreistündige und 15 Minuten für zweistündige Prüfungen betragen.