In der Stellungnahme vom 25. Februar 2019 führt die KMK aus, die Ergänzungsprüfung bescheinige die allgemeine Hochschulreife bzw. Studierfähigkeit. Dies gelte für jede beliebige Studienrichtung. Es sei deshalb unerheblich, dass der Beschwerdeführer ein Studium technischer oder naturwissenschaftlicher Ausrichtung anstrebe. Aufgrund der vertieften Auseinandersetzung mit den vermehrten Gesuchen und mit zunehmendem Erfahrungsgewinn habe sie ihre Praxis in den vergangenen Jahren angepasst. Es habe sich bei den Seite 5 von 14 Erziehungsdirektion des Kantons Bern