Im Vergleichsfall habe die KMK Rechtschreibefehler nur bewertet, wenn sie zugleich Grammatik- bzw. Syntaxfehler seien. Im Ergebnis habe sie reine Orthographiefehler nicht bewertet. Die Mittelschulen im Kanton Zürich gewichteten Orthographiefehler bei Aufsätzen und anderen schriftlichen Arbeiten nur halb. Aufgrund seiner vielen Rechtschreibefehler liege selbst bei einer hälftigen Bewertung der Orthographiefehler keine Bevorzugung vor.