Die Zeitzuschläge wirkten bei seiner schweren Rechtschreibestörung nur in sehr geringem Mass als Nachteilsausgleich. Er werde auch im Rahmen der verlängerten Prüfungszeit seine Orthographiefehler nicht erkennen und verbessern können. Er erhalte bei Aufsätzen für den Inhalt durchwegs gute bis sehr gute Noten, schneide aber bei der Orthographie jeweils mit der Note 1 ab. Wenn ihm sämtliche Orthographiefehler vollumfänglich angerechnet würden, habe er in den Sprachfächern keine Chance auf eine genügende Gesamtnote und riskiere, die gesamte Schlussprüfung nicht zu bestehen.