Die Zeitzuschläge würden nur in geringem Umfang gewährt (zwischen 11,1 und 12,5 Prozent). Sie würden zwar der Praxis der KMK entsprechen, den Schweregrad der Legasthenie aber nicht berücksichtigen. Dieser sei für Seite 4 von 14 Erziehungsdirektion des Kantons Bern