Die KMK hat dem Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung für die vierstündige Prüfung in Mathematik keine Zeitverlängerung zugestanden. Sie hat ihm den folgenden Nachteilsausgleich gewährt: - Zeitverlängerung - für die vierstündige schriftliche Prüfung in Deutsch von 30 Minuten - für dreistündige Prüfungen von 20 Minuten - für zweistündige Prüfungen von 15 Minuten - Die Rechtschreibung wird nur in den Sprachfächern bewertet. Die Orthographie in nichtsprachlichen Fächern wird nicht bewertet, der Inhalt muss jedoch verständlich und in der Argumentationslogik stringent sein.