nicht-sprachlichen Prüfungsfächern sowie hälftige Bewertung der Rechtschreibefehler in sprachlichen Prüfungsfächern. 3. Mit Stellungnahme vom 25. Februar 2019 beantragte die KMK, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Am 26. März 2019 reichte A____ Bemerkungen ein und hielt an der Beschwerde fest. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 1. April 2019 wurde den Parteien der Entscheid der Erziehungsdirektorin in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit