Zeitzuschlag von 40 Minuten für sämtliche vierstündigen schriftlichen Prüfungen, Zeitzuschlag von 30 Minuten für sämtliche dreistündigen schriftlichen Prüfungen, Zeitzuschlag von 20 Minuten für sämtliche zweistündigen schriftlichen Prüfungen, Verlängerung der Vorbereitungszeit bei sämtlichen mündlichen Prüfungen um fünf Minuten, Nichtbewertung der Rechtschreibung in nicht-sprachlichen Prüfungsfächern. Bewertung in sprachlichen Prüfungsfächern nur jener Rechtschreibfehler, welche zugleich Gram- matik- und Syntaxfehler sind, eventualiter Nichtbewertung der Rechtschreibung in