2. Gegen diese Verfügung erhob A____, vertreten durch seine Rechtsanwälte, am 17. Januar 2019 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte, die Verfügung sei abzuändern bzw. um die folgenden Massnahmen zu ergänzen: Zeitzuschlag von 40 Minuten für sämtliche vierstündigen schriftlichen Prüfungen, Zeitzuschlag von 30 Minuten für sämtliche dreistündigen schriftlichen Prüfungen, Zeitzuschlag von 20 Minuten für sämtliche zweistündigen schriftlichen Prüfungen, Verlängerung der Vorbereitungszeit bei sämtlichen mündlichen Prüfungen um fünf Minuten, Nichtbewertung der Rechtschreibung in nicht-sprachlichen Prüfungsfächern.