Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 hielt die KMK fest, für die vierstündige schriftliche Prüfung Deutsch werde eine Zeitverlängerung von 30 Minuten, für dreistündige Prüfungen eine solche von 20 Minuten und für zweistündige eine solche von 15 Minuten gewährt. Für die Mathematikprüfung werde keine Zeitverlängerung gewährt. Die Rechtschreibung werde nur in den Sprachfächern bewertet.