Am 10. September 2018 ersuchte er die kantonale Maturitätskommission (nachfolgend: KMK) darum, ihm seien wegen seiner Legasthenie bei den schriftlichen Passerellenprüfungen 2019 nachteilsausgleichende Massnahmen zu gewähren (Zeitzuschlag von 15 Prozent in allen Fächern sowie Bewertung der Rechtschreibung nur in den Sprachfächern). Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 hielt die KMK fest, für die vierstündige schriftliche Prüfung Deutsch werde eine Zeitverlängerung von 30 Minuten, für dreistündige Prüfungen eine solche von 20 Minuten und für zweistündige eine solche von 15 Minuten gewährt.