Unter diesen Umständen erweisen sich alle von der Schulleitung vorgebrachten Elemente, weshalb der Weiterführung des Integrationsvorhabens in der 7. Klasse nicht zugestimmt werden könne, als sachlich nicht begründet und nicht nachvollziehbar. Mit der Schulinspektorin ist festzuhalten, dass Einwände lediglich in allgemeiner Form formuliert worden sind, ohne diese an den tatsächlichen Begebenheiten des konkreten Einzelfalls zu messen.