Weiter ist festzustellen, dass die heilpädagogische Unterstützung weiterhin durch dieselbe erfahrene Fachperson erfolgen würde, welche den Beschwerdeführer während nunmehr acht Jahren integrativer Schulung begleitet hat und damit seine Persönlichkeit, sein Verhalten, seine Fähigkeiten und Möglichkeiten bestens kennt. Dies bedeutet für die betroffenen Regellehrpersonen eine besondere Unterstützung und Entlastung.