Er verfügt über ein hohes Mass an Selbständigkeit und Zuverlässigkeit und ist in der Lage, am Klassengeschehen und im Unterricht angemessen teil zu haben. Die Heilpädagogin stellt in ihrem Bericht vom Januar 2013 zudem fest, dass die Zusammenarbeit mit der Familie des Beschwerdeführers und deren Unterstützungen Vorbildcharakter hätten. Damit liegen seitens des Schülers und im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Eltern und Schule Umstände vor, welche für die Weiterführung des Integrationsvorhabens besonders günstig sind.