gen der Eltern und der Schulinspektorin äusserst erfolgreich verlaufen und dienten bisher offenbar gar als exemplarische Praxisbeispiele für Studierende des Instituts für Heilpädagogik der Pädagogischen Hochschule Bern. Aktuell befindet sich der Beschwerdeführer in einer 5./6. Mehrjahrgangsklasse mit insgesamt 17 Schülerinnen und Schülern.