Diese sind von den organisatorischen, sachlichen, personellen und auch finanziellen Verhältnissen abhängig. Die konkreten Umstände der in Frage stehenden Schule und Klasse gehören nebst anderen Faktoren wie insbesondere den Fähigkeiten und dem richtig verstandenen Wohl des Kindes zu den entscheidenden Rahmenbedingungen. Deshalb ist die Verfügung einer Integrationsmassnahme vom Einverständnis der Schulleitung abhängig.