Gemäss Rechtsprechung der Erziehungsdirektion (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 19. September 2008 in: BVR 2009 S. 176) verlangt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in eine Regelklasse von allen Beteiligten ausserordentliche Anstrengungen und Leistungen, um dem betroffenen Kind, das durch eine derartige Massnahme tatsächlich gefördert werden kann, geeignete Voraussetzungen zu schaffen. Diese sind von den organisatorischen, sachlichen, personellen und auch finanziellen Verhältnissen abhängig.