2.3.1 Ausreichender Grundschulunterricht und Diskriminierungsverbot Zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch des Sonderschülers auf ausreichenden Grundschulunterricht und aus dem durch das Behindertengleichstellungsgesetz präzisierten Diskriminierungsverbot einen vorbehaltslosen Anspruch auf Weiterführung seiner Integration in der 7. Klasse der Oberstufenschule ableiten kann.