Es sei unverständlich, dass die Schule nicht die Bereitschaft zeige, das Integrationsprojekt wenigstens zu versuchen und diese einmalig günstige Konstellation zu nutzen. Die regelmässigen Standortgespräche würden es erlauben, allfällige Probleme anzugehen und dafür Lösungen zu suchen. Die Schule wisse auch, dass Integrationsvorhaben abgebrochen werden könnten, wenn die Situation dies erfordern würde. Gemäss Art. 11 Abs. 5 BMV könne ein Integrationsvorhaben nur mit Zustimmung der Schulleitung durchgeführt werden. Integration könne aber nur gelingen, wenn eine positive Haltung der Lehrpersonen vorhanden sei.