Die ab 1. August 2013 zuständige Schulleitung und die Lehrpersonen der Oberstufenschule hätten weder einen Unterrichtsbesuch gemacht noch das Gespräch mit der Heilpädagogin gesucht. Entsprechende Empfehlungen des Schulinspektorats seien ignoriert worden. Die diesbezügliche Begründung überzeuge nicht. Der Beschwerdeführer sei sich die Anwesenheit weiterer Personen im Schulzimmer gewohnt. Da die beiden Integrationsvorhaben des Beschwerdeführers und der Person X derart erfolgreich verlaufen seien, werde die Klasse regelmässig von Studierenden des Instituts für Heilpädagogik besucht.