In ihrer Tätigkeit als Schulinspektorin sei sie keinem Integrationsprojekt begegnet, welches erfolgreicher verlaufen wäre. Als Glücksfall habe sich erwiesen, dass mit dem Beschwerdeführer und der Person X gerade zwei Sonderschüler in der gleichen Regelklasse integrativ geschult werden könnten. Beide Kinder seien sehr integriert und akzeptiert in der Klasse. Am letzten Geburtstagsfest des Beschwerdeführers seien ausnahmslos alle Mitschülerinnen und Mitschüler zu ihm nach Hause gekommen. Je nach Unterrichtssituation würden sich die beiden Kinder aber auch gegenseitig suchen und auswählen, so z. B. für Partnerarbeiten.