Zusammenfassend sei es nach ihrer Einschätzung nicht möglich, die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Gelingen der Integration zu bieten. In den Überlegungen habe man sowohl das Wohl der beiden betroffenen Kinder als auch dasjenige der übrigen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Das aus ihrer Sicht hohe Risiko eines Scheiterns der Integration könne in keinem Fall im Interesse der beiden Kinder liegen.