beiden betroffenen Kinder zu vermeiden, sei bewusst auf weitere Besuche durch die zukünftige Schulleitung und durch Lehrpersonen verzichtet worden. Im Entscheidungsprozess hätten verschiedenste Gespräche mit der begleitenden Heilpädagogin, der Schulleitung der Primarschule und der aktuellen Klassenlehrerin stattgefunden. Anschliessend sei das gesamte Kollegium der Oberstufenschule aktiv in die Entscheidfindung mit einbezogen worden. Der Vorwurf, willkürlich oder diskriminierend entschieden zu haben, werde klar zurück gewiesen. Im Übrigen stammten 55 Prozent und nicht zwei Drittel aller Schülerinnen und Schüler an der Oberstufenschule aus Ort A.