Durch die gemeinsame Integration zusammen mit Person X hätten die Klasse und die Lehrpersonen von der doppelten Anzahl Lektionen für die Unterstützung im Unterricht profitieren können. Auch hätten seine Eltern in Absprache mit den Lehrpersonen und der Heilpädagogin in der Vergangenheit bei besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen zusätzliche Begleitpersonen oder Unterstützung organisiert, so dass die anderen Kinder nie benachteiligt worden seien. 2.2 Argumente der Schulinspektorin und der Schulleitung