Mit der Ablehnung würden seine Grundrechte (Rechtsgleichheit bzw. Diskriminierungsverbot) verletzt. Sie entspreche auch nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz und Urteilen des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden und des Bundesgerichts. Am "runden Tisch" im November 2012 hätten sich mit Ausnahme der neuen Schulleitung alle Beteiligten für die Weiterführung der Integration ausgesprochen. Mit seiner ruhigen Art und mit seiner Fähigkeit, auch selbständig zu arbeiten, habe er den Unterricht nicht gestört.