Weder die ab Sommer 2013 verantwortliche Schulleitung noch die möglichen Lehrer für die in Frage kommenden 7. Klassen hätten jemals einen Schulbesuch gemacht. Es sei deshalb davon auszugehen, dass die Ablehnung rein willkürlich und diskriminierend und keinesfalls sachbegründet sei. Er sei der Ansicht, dass sich die Schulleitung aus Bequemlichkeit auf einen Gesetzesparagraphen berufe und keine eigentlichen Gründe gegen eine Integration vorbringen könne. Mit der Ablehnung würden seine Grundrechte (Rechtsgleichheit bzw. Diskriminierungsverbot) verletzt.