Der Beschwerdeführer hält vorerst fest, dass er die ablehnende Haltung der Oberstufenschule Ort A zu einer Weiterführung seiner gleichzeitig mit derjenigen von Person X durchgeführten und seit nunmehr acht Jahren erfolgreich praktizierten Integration in die Regelschule nicht nachvollziehen könne. Zweimal pro Jahr hätten jeweils Standortgespräche stattgefunden, in denen alle Beteiligten (Heilpädagogin, Lehrpersonen, Schulleitung und Eltern) nur Positives zu berichten gewusst hätten. Die Berichte bezeugten, dass die Integration in dieser Zeit zu einem grossen Erfolg geworden sei.