4. Von der ihm mit verfahrensleitender Verfügung vom 9. April 2013 eingeräumten Gelegenheit, bis am 1. Mai 2013 Bemerkungen einzureichen, hat der Beschwerdeführer, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, keinen Gebrauch gemacht. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit