2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, mit undatierter Eingabe (Postaufgabe: 6. März 2013) Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Vollintegration in die Regelschule sei zu bewilligen. 3. Am 5. April 2013 nahm das Schulinspektorat zur Beschwerde Stellung, ohne einen ausdrücklichen Antrag zum Ausgang des Verfahrens zu stellen. Gleichzeitig reichte es den Bericht der Schulleitung der Oberstufenschule vom 28. März 2013 und die Vorakten ein.