Somit fallen angepasste Stundenpläne (zeitlich reduzierter Schulbesuch) und Ausbildungszeitverlängerungen – wenn auch nicht in beliebigem Umfang – in Betracht. Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen muss ein angepasster Stundenplan oder eine Ausbildungszeitverlängerung bei Bedarf jedenfalls im selben Umfang möglich sein, wie dies für Schülerinnen und Schüler mit Hochbegabungen der Fall ist. Der Zugang zu einem öffentlichen Fachmittelschulbildungsgang ist somit für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten grundsätzlich gewährleistet.