Eine Verlängerung ist ab FMS2 möglich, wobei die letzten beiden Jahre auf drei Jahre aufgeteilt werden. Es gelten die gleichen schulischen Bedingungen und Optionsmöglichkeiten wie für die übrigen Absolventinnen und Absolventen der Fachmittelschule. Für die Schülerinnen und Schüler mit sportlicher Hochbegabung gilt dieselbe Promotionsordnung wie für alle anderen Schülerinnen und Schüler der Fachmittelschule. Bei einer Verlängerung der Ausbildung gilt eine angepasste Promotionsordnung (vgl. www.gymneufeld.ch → TAF Sport → Talentförderung Sport FMS → Ausbildungsgang, zuletzt besucht am 29. Juli 2025).