Unterhält der Staat ein geeignetes und zumutbares Angebot, ist er selbst dann nicht verpflichtet, eine private Lösung zu finanzieren, wenn dort ein noch besserer Unterricht zur Verfügung stünde (Urteil des Bundesgerichts 2C_1022/2021 vom 6. April 2023, E. 5.3 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Es kann nicht gesagt werden, dass sich die F.____ der Prüfung einer sachgerechten Lösung für den Einstieg von A.____ in den Fachmittelschulbildungsgang verschlossen hätte. Vielmehr hat sie A.____, wie dargelegt, im Schuljahr 2024/2025 dispensiert, Mithilfe bei der Organisation des F.____-Praktikums angeboten und A.__