Gemäss dem ärztlichen Zeugnis vom 28. Oktober 2024 war sie spätestens seit diesem Zeitpunkt fähig, zirka fünf Lektionen Unterricht pro Tag zu besuchen (Schuljahr 2024/2025) (ärztliche Zeugnisse vom 28. Oktober 2024 sowie vom 2. Juni 2025 [Beilagen zur Beschwerde]). A.____ hat keine ärztlichen Berichte vorgelegt, welche sich näher zur Entwicklung im vergangenen Schuljahr, zur aktuellen Behandlung und zur erwarteten zukünftigen Entwicklung äussern.