A.____ bringt vor, sie leide an einem Post-COVID-19-Syndrom, welches sich in einer ausgeprägten Leistungsintoleranz, Müdigkeit und Antriebschwäche äussere (vgl. ärztliches Zeugnis vom 4. April 2024 [Beilage zur Beschwerde]). Gemäss dem ärztlichen Zeugnis vom 4. April 2024 war A.____ ab diesem Datum bis zum 5. Juli 2024 fähig, zirka zwei Lektionen Unterricht pro Tag zu besuchen (Schuljahr 2023/2024). Gemäss dem ärztlichen Zeugnis vom 28. Oktober 2024 war sie spätestens seit diesem Zeitpunkt fähig, zirka fünf Lektionen Unterricht pro Tag zu besuchen (Schuljahr 2024/2025) (ärztliche Zeugnisse vom 28. Oktober 2024 sowie vom 2. Juni 2025 [Beilagen zur Beschwerde]).