568 mit Hinweis auf Lehre und Rechtsprechung). Verboten ist auch eine indirekte Diskriminierung, das heisst eine Regelung, "die keine offensichtliche Benachteiligung von spezifisch gegen Diskriminierung geschützten Gruppen enthält, in ihren tatsächlichen Auswirkungen Angehörige einer solchen Gruppe besonders benachteiligt, ohne dass dies sachlich begründet wäre" (Ulrich Häfelin/Walter Haller/Helen Keller/Daniela Thurnherr, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 11. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2020, Rz. 913).