eines ausserkantonalen Bildungsgangs mit schweizerisch anerkanntem Abschluss ganz oder teilweise übernehmen, sofern der Bildungsgang öffentlich ist oder besondere Aufgaben erfüllt (Art. 84 Abs. 1 MiSV). Das Gesuch ist spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn bei der AMS einzureichen. Dem Gesuch sind beizulegen (a) eine Bestätigung, dass eine Aufnahme in den entsprechenden kantonalen Bildungsgang möglich ist, (b) eine Bestätigung der Aufnahmebereitschaft der ausserkantonalen Schule mit Angabe der Höhe des jährlichen Schulgelds und (c) eine Wohnsitzbestätigung der Wohnsitzgemeinde (Art. 84 Abs. 2 MiSV).