A.____ macht nicht geltend, dass sie über eine sportliche Hochbegabung verfüge und weist auch keine qualifizierte Bestätigung für eine Hochbegabung vor. Nachdem der Nachweis der Hochbegabung gemäss Art. 5 Beitrittsgesetz HBV fehlt, sind die Voraussetzungen gemäss Art. 6 Abs. 1 Beitrittsgesetz HBV nicht erfüllt und die von A.____ beantragte Kostengutsprache für den Besuch des privaten Sportgymnasiums kann folglich nicht gewährt werden. 2.4 Schulgeldübernahme gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung