Dies wird denn auch von keiner Seite bestritten. Die AMS ist jedoch gehalten, in Zukunft die Wohnsitzbescheinigung der Eltern einzuholen. Der Kanton Bern hat den Ausbildungsgang an den Sportschulen der D.____ gemäss Art. 2 Abs. 1 Beitrittsgesetz HBV und Art. 4 Abs. 1 HBV gemeldet (vgl. www.edk.ch → Themen → Bildungsfinanzierung → Hochbegabte → Anhang für das Schuljahr 2025/2026 [inklusive Liste der kantonalen Anlaufstellen für Gesuche zur Kostenübernahme] [Stand 15.4.2025], S. 14; zuletzt besucht am 29. Juli 2025). Für dessen Besuch kann der Kanton Bern damit das Schulgeld einer Schülerin oder eines Schülers übernehmen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.