Abweichungen von den formalen Bedingungen, allerdings ohne Anpassung von Lehrplanzielen, könnten beim Vorliegen einer Behinderung beantragt werden. Weiter sei es bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich, sich für eine befristete Zeit vom Unterricht dispensieren zu lassen. Bei längeren Abwesenheiten aus Krankheitsgründen sei es auf Entscheid der Schulleitung hin auch möglich, dass ein Jahr wiederholt werde, ohne dass dies an die ordentlichen Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet werde. Darüber hinausgehende Massnahmen wie das zur Verfügung stellen oder Finanzieren einer Halbtagesstruktur seien aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.