Ein Nachweis für die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang liege nicht vor. Grundsätzlich gelte, dass der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler stabil genug sein müsse für den Besuch des Unterrichts an Mittelschulen. Es handle sich bei Fachmittelschulen und Gymnasien um Vollzeitschulen im postobligatorischen Bereich, deren Auftrag eine schulische Bildung sei. Ihr Ziel sei nicht in erster Linie, eine Tagesstruktur zur Verfügung zu stellen. Abweichungen von den formalen Bedingungen, allerdings ohne Anpassung von Lehrplanzielen, könnten beim Vorliegen einer Behinderung beantragt werden.