84 MiSV nicht zur Anwendung komme. Weitere gesetzliche Grundlagen für die Übernahme von Schulgeldern für den Besuch eines gymnasialen Bildungsganges an einer Privatschule bestünden nicht. Damit eine Kostengutsprache für den Besuch eines gymnasialen Bildungsganges an einer Privatschule bewilligt werden könnte, müsse unter anderem der Nachweis erbracht werden, dass derselbe Ausbildungsgang auch an einer öffentlichen Schule besucht werden könnte. A.____ sei im Februar 2024 in den Fachmittelschulbildungsgang aufgenommen worden. Ein Nachweis für die Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang liege nicht vor.