In anderen Fällen (z. B. bei sportlich besonders begabten Jugendlichen) sei eine Finanzierung privater Angebote durch den Kanton möglich. Wenn chronisch kranken Jugendlichen faktisch der Zugang zu weiterführenden Schulen verweigert werde, würden diese aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt, was nicht zulässig sei. Die gewählte Lösung mit der D.____ sei medizinisch notwendig, individuell angepasst und finanziell nicht belastender für den Kanton als ein Besuch der öffentlichen Fachmittelschule. Sie stelle daher eine verhältnismässige und sachgerechte Lösung dar. Der Besuch der D.__