C. Am 26. Juni 2025 nahm die AMS zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. D. A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, reichte am 3. Juli 2025 Bemerkungen ein und hielt an ihrer Beschwerde fest. E. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 8. Juli 2025 wurde den Parteien der Entscheid der Bildungsund Kulturdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit