Ausgangslage A. Am 2. Mai 2025 ersuchte A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, die Abteilung Mittelschulen (AMS) des Mittelschul- und Berufsbildungsamts, das Schulgeld für den Besuch des Sportgymnasiums der D.____ AG in Bern (nachfolgend: D.____) ab dem Schuljahr 2025/2026 zu übernehmen. Mit Verfügung vom 14. Mai 2025 lehnte die AMS die Übernahme des Schulgelds ab. B. Gegen diese Verfügung erhob A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, am 3. Juni 2025 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Sie beantragte, die Verfügung des AMS sei aufzuheben und das Gesuch um Schulgeldübernahme sei gutzuheissen.