{"Signatur": "BE_VB_002", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2025-08-07", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_002_2025-BKD-2427_2025-08-07.pdf", "URL": "https://www.bkd.be.ch/content/dam/bkd/dokumente/de/ueber-uns/dokumente/rechtsdienst/entscheid-nummer-2025-bkd-2427.pdf", "Checksum": "d3799ff2304844aac25a1c3c52567231"}, "Scrapedate": "2026-03-18", "Num": ["2025.BKD.2427"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 07.08.2025 2025.BKD.2427"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture 07.08.2025 2025.BKD.2427"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Bildungs- und Kulturdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schülerin mit Long Covid"}], "ScrapyJob": "446973/73/166", "Zeit UTC": "18.03.2026 01:21:36", "Checksum": "0fdcfac69050b25082821ea4b94e00b1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 07.08.2025 2025.BKD.2427\nRegeste:\nSchülerin mit Long Covid\n\n 8/13\n2025.BKD.2427\n\ndispensiert. Zwischen der F.____ und A.____ wurde zu diesem Zeitpunkt vereinbart, dass A.____ ein\nPraktikum absolviert und im März 2025 mit der F.____ Kontakt aufnimmt, um den Einstieg in den\nBildungsgang im Sommer 2025 zu planen (E-Mail vom 5. Juni 2024 [in den Vorakten]). Im November\n2024/Januar 2025 fand ein E-Mail-Austausch zwischen A.____ und der AMS statt. Dabei ging es um\ndie Situation von Schülerinnen und Schülern mit Long Covid im Allgemeinen und nicht um die konkrete\nSituation von A.____ und ihre zukünftige Schulung. Im Schuljahr 2024/2025 hat sie das zehnte Schuljahr der D.____ besucht (Quartalsbericht Frühlingssemester 2024/2025 und Semesterzeugnis Wintersemester 2024/2025 der D.____ [Beilage zur Beschwerde]). Mit Schreiben vom 18. März 2025 wurde\nA.____ zudem die Anmeldung in das Sportgymnasium D.____ bestätigt (Beilage zur Beschwerde).\nMit E-Mail vom 31. März 2025 (in den Vorakten) meldete sich A.____ bei der F.____ und teilte mit,\ndass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation das FMS-Praktikum nicht habe absolvieren können\nund stattdessen das zehnte Schuljahr (Halbtagesunterricht) der D.____ besucht habe. Es sei weiterhin\nunrealistisch, die F.____ im Sommer 2025 zu beginnen. Sie habe sich nun zum Besuch des Sportgymnasiums D.____ entschieden, wo ebenfalls Halbtagesunterricht möglich sei. Am 2. Mai 2025\nstellte A.____ dann bei der AMS ein Gesuch (in den Vorakten) um Schulgeldübernahme für den Besuch des privaten Sportgymnasiums D.____ ab dem Schuljahr 2025/2026.\n\nA.____ hat sich somit selbständig für den Besuch des privaten Sportgymnasiums D.____ entschieden,\nohne die Variante des Besuchs einer öffentlichen F.____ näher und konkret zu prüfen. Gemäss der\nbundesgerichtlichen Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf Übernahme des Schulgelds durch\ndie öffentliche Hand, wenn ein Kind auf Initiative der Eltern eine Privatschule oder eine öffentliche\nSchule in einer anderen als der Aufenthaltsgemeinde besucht. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz\nbesteht, wenn der weitere Besuch des Unterrichts in der zugewiesenen Schule eine Gefährdung des\nKindeswohls zur Folge hätte und dem Kind deshalb nicht weiter zugemutet werden kann, oder wenn\nan öffentlichen (Sonder-) Schulen im spezifischen Fall kein ausreichendes schulisches Angebot zur\nVerfügung steht. Unterhält der Staat ein geeignetes und zumutbares Angebot, ist er selbst dann nicht\nverpflichtet, eine private Lösung zu finanzieren, wenn dort ein noch besserer Unterricht zur Verfügung\nstünde (Urteil des Bundesgerichts 2C_1022/2021 vom 6. April 2023, E. 5.3 mit Hinweisen auf die\nRechtsprechung). Es kann nicht gesagt werden, dass sich die F.____ der Prüfung einer sachgerechten Lösung für den Einstieg von A.____ in den Fachmittelschulbildungsgang verschlossen hätte. Vielmehr hat sie A.____, wie dargelegt, im Schuljahr 2024/2025 dispensiert, Mithilfe bei der Organisation\ndes F.____-Praktikums angeboten und A.____ zudem dazu eingeladen, den Ausbildungsbeginn im\nSommer 2025 ab dem März 2025 mit der F.____ zu planen. A.____ hat sich jedoch vor dem 18. März\n2025 ohne Rücksprache mit der F.____ einseitig für das private Sportgymnasium D.____ angemeldet.\nAus diesem Vorgehen können sich für den Kanton Bern keine Verpflichtungen zur Übernahme des\nSchulgelds für das Sportgymnasium D.____ ergeben.\n\nSoweit A.____ geltend macht, im Kanton Bern gebe es derzeit weder eine private F.____ mit Halbtagesstruktur noch eine öffentliche F.____ mit entsprechender Flexibilität ist zusätzlich auf das Folgende\n\n9/13\n2025.BKD.2427\n\n"}