{"Signatur": "BE_VB_002", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2025-08-07", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_002_2025-BKD-2427_2025-08-07.pdf", "URL": "https://www.bkd.be.ch/content/dam/bkd/dokumente/de/ueber-uns/dokumente/rechtsdienst/entscheid-nummer-2025-bkd-2427.pdf", "Checksum": "d3799ff2304844aac25a1c3c52567231"}, "Scrapedate": "2026-03-18", "Num": ["2025.BKD.2427"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 07.08.2025 2025.BKD.2427"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture 07.08.2025 2025.BKD.2427"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de l'instruction publique et de la culture"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Bildungs- und Kulturdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schülerin mit Long Covid"}], "ScrapyJob": "446973/73/166", "Zeit UTC": "18.03.2026 01:21:36", "Checksum": "0fdcfac69050b25082821ea4b94e00b1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdirektion 07.08.2025 2025.BKD.2427\nRegeste:\nSchülerin mit Long Covid\n\nBildungs- und Kulturdirektion\n\nSulgeneckstrasse 70\n3005 Bern\n+41 31 633 84 31\nwww.bkd.be.ch\n\nUnsere Referenz: 2025.BKD.2427 / 1792099\n\nBeschwerdeentscheid vom 7. August 2025\n\nA.____,\ngesetzlich vertreten durch ihre Eltern, B.____ und C.____,\n\ngegen\n\nMittelschul- und Berufsbildungsamt,\nAbteilung Mittelschulen, Kasernenstrasse 27, 3000 Bern 22\n\nBeschwerde gegen die Verfügung vom 14. Mai 2025 (Schulgeldübernahme für den Besuch des\nprivaten Sportgymnasiums im Schuljahr 2025/2026)\n\n1/13\n2025.BKD.2427\n\nAusgangslage\n\nA.\nAm 2. Mai 2025 ersuchte A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, die Abteilung Mittelschulen\n(AMS) des Mittelschul- und Berufsbildungsamts, das Schulgeld für den Besuch des Sportgymnasiums\nder D.____ AG in Bern (nachfolgend: D.____) ab dem Schuljahr 2025/2026 zu übernehmen. Mit Verfügung vom 14. Mai 2025 lehnte die AMS die Übernahme des Schulgelds ab.\n\nB.\nGegen diese Verfügung erhob A.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, am 3. Juni 2025 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Sie beantragte, die Verfügung des AMS sei aufzuheben und das Gesuch um Schulgeldübernahme sei gutzuheissen.\n\nC.\nAm 26. Juni 2025 nahm die AMS zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen.\n\nD.\nA.____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, reichte am 3. Juli 2025 Bemerkungen ein und hielt an\nihrer Beschwerde fest.\n\nE.\nMit verfahrensleitender Verfügung vom 8. Juli 2025 wurde den Parteien der Entscheid der Bildungsund Kulturdirektion in Aussicht gestellt.\n\nRechtliche Prüfung und Begründung\n\n1. Sachurteilsvoraussetzungen\n\n1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit\n\nAnfechtungsobjekt bildet die Verfügung der AMS vom 14. Mai 2025 über die Ablehnung des Gesuchs\num Übernahme des Schulgelds für den Besuch des Sportgymnasiums der D.____. Die AMS war zum\n\n2/13\n2025.BKD.2427\n\nErlass der angefochtenen Verfügung zuständig (Art. 6 und 8 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte [Beitrittsgesetz HBV; BSG 439.38] in Verbindung mit Art. 29 Abs. 4 der Volksschulverordnung vom 10. Januar 2013 [VSV; BSG 432.211.1] sowie analoge Anwendung von Art. 84\nAbs. 1 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 [MiSV; BSG 433.121]).\n\nDie Bildungs- und Kulturdirektion ist zur Behandlung der erhobenen Beschwerde zuständig (Art. 62\nAbs. 1 Bst. a des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG; BSG 155.21]\nund Art. 68 Abs. 1 Satz 1 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 [MiSG; BSG 433.12]).\n\n1.2 Beschwerdebefugnis\n\nA.____ hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 65\nAbs. 1 VRPG). Sie ist minderjährig (geboren tt.mm.jjjj) und wird im Beschwerdeverfahren gesetzlich\ndurch ihre Eltern vertreten (Art. 11 Abs. 1 VRPG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 und Art. 304 Abs. 1\ndes Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 [ZGB; SR 210]).\n\n1.3 Form, Frist und Überprüfungsbefugnis\n\nAuf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG).\n\nDie Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach\nArt. 66 VRPG.\n\n2. Materielles\n\nUmstritten ist, ob die AMS das Gesuch um Übernahme des Schulgelds für den Besuch des Sportgymnasiums der D.____ für das Schuljahr 2025/2026 zu Recht abgelehnt hat. Zu prüfen ist, ob A.____ die\nVoraussetzungen für eine Schulgeldübernahme erfüllt (Ziffern 2.3 und 2.4) und ob das Diskriminierungsverbot verletzt wurde (Ziffer 2.5).\n\n2.1 Argumente von A.____\n\nA.____ bringt vor, sie sei seit März 2021 an Long Covid erkrankt. Die Symptome (Fatigue, Belastungsintoleranz, Schwindel und Immunschwäche) beeinträchtigten sie bis heute so stark, dass ein regulärer\nSchulbesuch im Vollzeitmodell nicht möglich sei. Trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkung strebe\nsie seit jeher den Beruf der Unterstufenlehrerin an. Sie habe im Februar 2024 die Aufnahmeprüfung\n\n3/13\n2025.BKD.2427\n\n"}