1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und A.____ wird zum Bachelorstudium Primarstufe an der PHBern zugelassen. 2. Die Kosten der Zwischenverfügungen vom 18. September 2024 und vom 2. Oktober 2024 vor der Bildungs- und Kulturdirektion, bestimmt auf 400 Franken, werden A.____ zur Bezahlung auferlegt. Für das Hauptverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die PHBern ersetzt A.____ einen Parteikostenbeitrag in der Höhe von 796.90 Franken. 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgelehnt.