Dies wird bei den Grobzielen des Sprachniveaus C1 nicht aufgezeigt. Selbst die PHBern bestreitet nicht, dass die Sprachkompetenzen des Beschwerdeführers genügen, um dem Unterricht auf Deutsch folgen zu können. Im gymnasialen Bildungsgang werden die Kompetenzen gemäss Lehrplan 17 vermittelt, die Leistungen anhand der Vorgaben der kantonalen Mittelschulgesetzgebung bewertet und damit 14/17 2024.BKD.4985